GESCHÄFTSORDNUNG


Präambel

Behinderung und Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen entstehen oft in Folge schwerer chronischer Erkrankungen mit zum Teil hohem intensivmedizinischen und therapeutischen Unterstützungsbedarf. Die Organisation der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung sowie eine angemessene Förderung der Kinder und Jugendlichen unter Gewährleistung ihrer Teilhabe an entwicklungsentsprechenden Angeboten ihres sozialen Umfeldes stellen die Familien in der Regel vor besondere Herausforderungen. Im Rahmen der Berliner Koalitionsvereinbarung 2016-2021 wurde das Care Management für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gestärkt, welches auf eine Analyse bestehender Strukturen sowie durch die Entwicklung von Handlungsempfehlungen auf die Weiterentwicklung der Hilfs- und Unterstützungsangebote abzielt. Durch die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurde in diesem Kontext der Fachbeirat Care Management geschaffen. Mit der neuen Legislaturperiode 2021-2026 setzt die Regierung den Fokus auf den Fortbestand des Case- und Care Managements und betont somit auch die Notwendigkeit des Fachbeirates Care Management.


Der Fachbeirat Care Management ist ein Gremium, das sich für die Verbesserung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche einsetzt. Die Zielgruppe impliziert Heranwachsende, die ein hohes Maß an medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und/oder (heil)pädagogischer Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt zu partizipieren. Der Fachbeirat Care Management nimmt eine wesentliche Schnittstellenfunktion im Land Berlin ein. Er steht dem Senat beratend zur Seite und gibt wesentliche Impulse zur Umsetzung von gezielten Vorhaben. Der Fachbeirat Care Management versteht sich als Gremium, in dem unterschiedliche Expertisen zusammengeführt und gebündelt werden. Verortet ist der Beirat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

§ 1 Aufgaben und Ziele

Der Fachbeirat soll die Umsetzung in den verschiedenen Versorgungsstrukturen beratend begleiten und durch Empfehlungen zur Weiterentwicklung bestehender - und der Initiierung neuer Angebote und Maßnahmen beitragen.

Der Fachbeirat unterstützt insbesondere:

Der Fachbeirat veröffentlicht die Arbeitsergebnisse auf der Webseite.

§ 2 Mitglieder

Der Fachbeirat sollte die Anzahl von 20 Mitgliedern nicht überschreiten.

Die Mitglieder des Fachbeirats werden vom für Jugend zuständigen Ressort im Senat berufen. Die Besetzung sollte nach Möglichkeit interdisziplinär und ressortübergreifend erfolgen.

Vertreterinnen und Vertreter folgender Strukturen und Bereiche sollten Mitglieder des Fachbeirats sein:

Die berufenen Mitglieder benennen jeweils eine namentliche Vertretung.

§ 3 Sitzungen

  1. Der Fachbeirat tagt als Plenum mindestens dreimal im Jahr.
  2. Einladungen zu den Sitzungen erfolgen mit einer Frist von 7 Tagen. Der Einladung werden die Tagesordnung und - soweit möglich - weitere Besprechungsdokumente beigefügt.
  3. Im Falle einer Verhinderung ist die Geschäftsstelle rechtzeitig zu informieren.
  4. Es können weitere sachkundige Personen als Gäste hinzugezogen werden. Alle Mitglieder können hierzu Vorschläge unterbreiten. Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsstelle.
  5. Die Sitzungen des Fachbeirates sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können Experten und Expertinnen hinzugezogen werden.
  6. Der Fachbeirat kann zur Bearbeitung etwaiger Themen Unterarbeitsgruppen (UAG) mit entsprechenden Expertisen einberufen. Die organisatorische Verantwortung obliegt der Geschäftsstelle.

§ 4 Vorsitz

  1. Es wird eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender sowie zwei stellvertretende Vorsitzende des Fachbeirates von den Mitgliedern gewählt. Die Vorsitzenden werden für eine Legislaturperiode gewählt.
  2. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden zählt insbesondere die Einberufung und Leitung der Sitzungen (§ 3). Die Vorsitzenden sind verantwortlich für notwendige Beschlussfassungen des Fachbeirates.

§ 5 Beschlüsse

  1. Beschlüsse werden für die Gründung von temporären UAGs, Veröffentlichungen auf der Webseite und Empfehlungsberichte an Politik und Verwaltung gefasst. Für eine Beschlussfassung ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder erforderlich.

§ 6 Sitzungsgelder und andere Kosten

  1. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Fachbeirats erhalten Sitzungsgelder nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung. Es wird der für Bezirksverordnete für Ausschusssitzungen vorgesehene Betrag zugrunde gelegt.
  2. Die in Verbindung mit der Arbeit des Fachbeirats entstehenden Kosten trägt der von der Senatsverwaltung Jugend für das Care Management beauftragte Träger im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung Jugend.

§ 7 Geschäftsstelle

  1. Die Geschäftsstelle bildet die Fachstelle Care Management.
  2. Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen die Organisation der Sitzungen, die Erstellung der Tagesordnung, den Versand von Einladungen an alle Mitglieder sowie die Anfertigung und Versendung der Protokolle. Zudem übernimmt die Geschäftsstelle die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Betreuung der Webseite.
  3. Die Anmeldungen zur Tagesordnung werden an die Geschäftsstelle übermittelt. Hierbei gilt eine Frist von 3 Wochen vor der jeweiligen Sitzung.

§ 8 Inkrafttreten

  1. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft.